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Allgemeine Geschäftsbedingungen der
Garant Gebäudereinigung GmbH & Co. KG

§ 1 Geltungsbereich

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Garant Gebäudereinigung GmbH & Co. KG gelten
gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen
Sondervermögen ausschließlich.
Von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende oder entgegenstehende Bedingungen
werden nur anerkannt, sofern deren Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde. Eines
ausdrücklichen Widerspruchs im Einzelfall bedarf es nicht.
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte zwischen den
Vertragsparteien, soweit sie dem Vertragspartner einmal ordnungsgemäß bekannt gemacht wurden.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein, behalten die übrigen
Bestimmungen unverändert ihre Gültigkeit. Im Falle der Unwirksamkeit einer Bestimmung wird
diesem Vertragsverhältnis eine Regelung zugrunde gelegt, die der ursprünglichen Bestimmung in
ihrer wirtschaftlichen Zielrichtung am nächsten kommt.

§ 2 Vertragsschluss
Der Auftraggeber kann mit der Garant Gebäudereinigung GmbH & Co. KG sowohl einen
Einzelauftrag als auch einen Dauerauftrag abschließen.
Die Angebote der Garant Gebäudereinigung GmbH & Co. KG sind freibleibend, sofern nicht etwas
anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart ist.
Die Garant Gebäudereinigung GmbH & Co. KG ist berechtigt, ein Angebot des Auftraggebers
innerhalb einer Frist von zwei Wochen durch schriftliche Auftragsbestätigung anzunehmen.
Eine Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien wird nur verbindlicher Vertragsbestandteil, wenn
sie schriftlich festgehalten wird.

§ 3 Leistungsumfang des Auftragnehmers
Der geschuldete Leistungsumfang bestimmt sich nach den vertraglichen Vereinbarungen. Änderungen
und Erweiterungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich zwischen den Parteien vereinbart werden.
Die Garant Gebäudereinigung GmbH & Co. KG ist verpflichtet, im Rahmen der vereinbarten
Vergütung die notwendigen Arbeitsmittel (z.B. Reinigungsmittel) sowie geeignetes Personal zur
Erfüllung der vertraglichen Verpflichtung bereitzustellen.
Die Garant Gebäudereinigung GmbH & Co. KG ist berechtigt, die Aufträge durch einen
Subunternehmer ausführen zu lassen, sofern die sach- und fachgerechte Ausführung der
Dienstleistung dadurch gewährleistet werden kann.

§ 4 Aufmaß
Die der Abrechnung zugrunde liegenden Maße sind gemäß den Richtlinien für die Vergabe und
Abrechnung des Bundesinnungsverbandes des Gebäudereiniger-Handwerks in der jeweils aktuellen
Fassung zu ermitteln.
Sofern der Auftraggeber der Ermittlung nicht unverzüglich widerspricht, gelten die Maße als
anerkannt.
Sofern den Maßen rechtzeitig widersprochen wird oder diese unrichtig sind, gelten die mit dem
Auftraggeber gemeinsam festgestellten Maße nur für zukünftige Rechnungen. Erstattungen oder
Nachforderungen für die Vergangenheit sind ausgeschlossen.

§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle für die Vertragserfüllung der Garant Gebäudereinigung
GmbH & Co. KG erforderlichen Mitwirkungshandlungen vorzunehmen.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, der Garant Gebäudereinigung GmbH & Co. KG die für die
Ausführung der Dienstleistung erforderlichen Mittel vor Ort, insbesondere Wasser, Strom und
Mülltonnen, unentgeltlich zur Verfügung zu stellen.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Mitarbeitern der Garant Gebäudereinigung GmbH & Co. KG
den Zugang zu den zu reinigenden Räumlichkeiten zu gewähren. Die für die Erbringung der
jeweiligen Leistungen notwendigen Schlüssel sind vom Auftraggeber rechtzeitig und kostenlos zur
Verfügung zu stellen.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Mitarbeiter der Garant Gebäudereinigung GmbH & Co. KG zu
Beginn in sämtliche für die Auftragsausführung relevanten technischen Einrichtungen des
Auftragsobjektes einzuweisen und ausdrücklich auf mögliche Gefahrenquellen hinzuweisen.
Soweit die Parteien dies vertraglich vereinbart haben, wird der Auftraggeber geeignete Räume für das
Material und das Personal der Garant Gebäudereinigung GmbH & Co. KG kostenlos zur Verfügung
stellen. Die Garant Gebäudereinigung GmbH & Co. KG wird dafür Sorge tragen, dass bei der
Benutzung der Räume sowie bei der Begehung des Objekts alle gesetzlichen und behördlichen
Auflagen eingehalten werden.

§ 6 Termine
Die angegebenen Termine sind unverbindlich, sofern nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart ist.
Verbindliche Termine sind schriftlich festzuhalten.
Verzögert sich die Erbringung der Dienstleistung aus Gründen, welche die Garant Gebäudereinigung
GmbH & Co. KG nicht zu vertreten hat, ist der Auftraggeber hierüber unverzüglich zu informieren.
Sofern die Verzögerung länger als einen Monat andauert, sind die Vertragsparteien berechtigt, vom
Vertrag zurückzutreten.
Die Garant Gebäudereinigung GmbH & Co. KG ist berechtigt, die vollständige Vergütung zu
verlangen, wenn sich vor Ort herausstellt, dass der Auftrag aus Gründen, die der Auftraggeber zu
vertreten hat, nicht ausgeführt werden kann.

§ 7 Zahlung
Die Höhe der Vergütung richtet sich nach der individuellen vertraglichen Vereinbarung zwischen
Vertragsparteien.
Die Zahlung der Vergütung ist ab Rechnungsstellung sofort ohne Abzug fällig. Bei Daueraufträgen ist
die Garant Gebäudereinigung GmbH & Co. KG berechtigt, die erbrachten Leistungen jeweils zum
letzten Tag des laufenden Monats in Rechnung zu stellen.
Die Garant Gebäudereinigung GmbH & Co. KG ist bei Daueraufträgen berechtigt, Zahlungen
zunächst auf ältere offene Forderungen anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so
kann die Zahlung zunächst auf die Kosten und Zinsen angerechnet werden. Die Garant
Gebäudereinigung GmbH & Co. KG ist in diesem Fall verpflichtet, den Auftraggeber über die Art der
Verrechnung zu informieren.
Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung, Minderung oder Zurückbehaltung nur berechtigt, sofern
Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unstreitig sind.
Eine Zahlung gilt erst als erfolgt, wenn die Garant Gebäudereinigung GmbH & Co. KG darüber
verfügen kann. Im Falle einer Scheckzahlung gilt die Zahlung erst mit Einlösen des Schecks als
erfolgt.
Ist das Vertragsverhältnis gekündigt, ist die Garant Gebäudereinigung GmbH & Co. KG berechtigt,
die bis zum Ende der Vertragslaufzeit geschuldeten Forderungen sofort abzurechnen.
Die Garant Gebäudereinigung GmbH & Co. KG behält sich bei Daueraufträgen das Recht vor, die
vereinbarte Vergütung an die allgemeine Markt- und Kostenentwicklung anzupassen. Etwaige
Anpassungen sind dem Auftraggeber mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten schriftlich
mitzuteilen.
Werden der Garant Gebäudereinigung GmbH & Co. KG nach Vertragsschluss Tatsachen bekannt, die
die Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers in Frage stellen, ist die Garant Gebäudereinigung GmbH &
Co. KG berechtigt, vor der weiteren Ausführung des Auftrages eine geeignete Sicherheitsleistung zu
verlangen. Tatsachen, die die Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers im vorgenannten Sinn in Frage
stellen, sind insbesondere nachhaltige Pfändungen oder sonstige Zwangsvollstreckungsmaßnahmen,
die Beantragung der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder die Tatsache, dass der Auftraggeber
mit der Bezahlung einer Rechnung ganz oder teilweise in Verzug gerät.

§ 8 Zahlungsverzug/Annahmeverzug
Für den Fall des Zahlungsverzugs behält sich die Garant Gebäudereinigung GmbH & Co. KG bei
Daueraufträgen vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich der offenen Forderung einzustellen. Der
Auftraggeber wird dadurch nicht von seiner Verpflichtung zur Zahlung der Vergütung während der
Vertragszeit frei. Der Auftraggeber ist in diesem Fall nicht berechtigt, das Vertragsverhältnis zu
kündigen.
Gerät der Auftraggeber mit einer Zahlung in Verzug, so ist die Garant Gebäudereinigung GmbH &
Co. KG berechtigt, die fällige Zahlung ab diesem Zeitpunkt gem. § 288 BGB zu verzinsen.
Sollte der Garant Gebäudereinigung GmbH & Co. KG nach Vertragsschluss Umstände bekannt
werden, die Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers aufkommen lassen, werden weitere
Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung erbracht. Solche Umstände sind
insbesondere Pfändungen oder sonstige Zwangsvollstreckungsmaßnahmen oder die Beantragung oder
Eröffnung eines Insolvenzverfahrens.
Kommt der Auftraggeber mit der Annahme der vereinbarten Leistung in Verzug, so kann die Garant
Gebäudereinigung GmbH & Co. KG bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen Schadenersatz
wegen Nichterfüllung verlangen. Der Garant Gebäudereinigung GmbH & Co. KG bleibt es
überlassen, die Höhe ihres Anspruchs nicht im einzelnen darzulegen und stattdessen Schadensersatz
wegen Nichterfüllung für jede nicht abgenommene Reinigungsstunde in Höhe von 30 % des
Stundensatzes zu beanspruchen. Der Auftraggeber hat das Recht nachzuweisen, dass der Garant
Gebäudereinigung GmbH & Co. KG durch den Annahmeverzug kein Schaden oder ein Schaden in
nur geringerer Höhe entstanden ist.

§ 9 Kündigung und Kündigungsfristen
Sofern vertraglich nichts anderes vereinbart wurde, werden wiederkehrende Reinigungsarbeiten auf
unbestimmte Zeit durchgeführt. Unter Einhaltung einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende, kann
der Auftrag zum Ende eines Monats gekündigt werden.

Die Kündigung bedarf der Schriftform.

§ 10 Gewährleistung
Werkleistungen der Garant Gebäudereinigung GmbH & Co. KG gelten als auftragsgemäß erfüllt und
abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich, spätestens binnen 24 Stunden schriftlich
begründete Einwendungen erhebt. Zeit, Ort, Art und Umfang des Mangels müssen dabei genau
beschrieben werden.
Im Falle einer nicht vertragsgemäßen Erfüllung hat der Auftraggeber unbeschadet der Vorschrift des §
281 Abs. 2 BGB der Garant Gebäudereinigung GmbH & Co. KG eine angemessene Frist zur
Nacherfüllung zu setzen.
Bei einmaligen Werkleistungen (z.B. Bauendreinigung) erfolgt die Abnahme – ggf. auch
abschnittsweise – spätestens 24 Stunden nach schriftlicher Meldung der Fertigstellung durch die
Garant Gebäudereinigung GmbH & Co. KG. Kommt der Auftraggeber der Aufforderung zur
Abnahme nicht nach, gilt das Werk als abgenommen.
Sofern die Garant Gebäudereinigung GmbH & Co. KG mangelhaft leistet, ist sie stets zur
Nacherfüllung berechtigt und verpflichtet. Für Mängel und Schäden, die aufgrund einer Verletzung
der Mitwirkungspflichten, insbesondere der Informationspflichten des Auftraggebers entstehen, wird
keine Gewährleistung übernommen.

§ 11 Haftung
Die Garant Gebäudereinigung GmbH & Co. KG haftet für Schadensersatzansprüche aus der
Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der Garant Gebäudereinigung GmbH &
Co. KG oder auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters
oder Erfüllungsgehilfen der Garant Gebäudereinigung GmbH & Co. KG beruhen, nach den
gesetzlichen Bestimmungen.
Die Garant Gebäudereinigung GmbH & Co. KG haftet für sonstige Schäden, die nachweislich auf
einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Garant Gebäudereinigung GmbH & Co. KG oder auf
einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder
Erfüllungsgehilfen der Garant Gebäudereinigung GmbH & Co. KG beruhen, nach den gesetzlichen
Bestimmungen.
Der Schadensersatzanspruch ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Nicht
ersatzfähig sind alle atypischen, nicht vorhersehbaren Schäden. Dazu zählen insbesondere Schäden,
die mit der Dienstleistung der Garant Gebäudereinigung GmbH & Co. KG nicht in Zusammenhang
stehen.

Darüber hinaus sind Schadensersatzansprüche des Vertragspartners ausgeschlossen.

§ 12 Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen der Garant Gebäudereinigung
GmbH und dem Vertragspartner ist Siegen.